Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.

         Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

     2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellte Produkte, gleich

          in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder

          vorliegen (jpg, als Datei, Fachabzüge…)

2. Urheberrecht

    1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen

     2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen,

         Privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart

         wurde.

     3. die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den

         Fotografen.

     4. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch)

         ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf

         Namensnennung berechtig den Fotografen zum Schadenersatz.

    5. Die Rohdaten verbleiben  beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den

        Auftraggeber erfolgt grundsätzlich NICHT. Der Fotograf verpflichtet sich NICHT die Rohdaten

        Nach Abgabe der bearbeiteten Lichtbilder aufzubewahren, bewahrt allerdings eine Kopie der

        Bearbeiteten Lichtbilder als Backup auf. Diese nicht verpflichtend länger als 3 Jahre.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

    1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder einen

        vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten,

        Studiomieten ect. Sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

    2. Die Kosten für die Shootingzeit sind nach Abgabe der Lichtbilder zu zahlen!

    3. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung

        von 25% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber

        verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

    4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug,

        Wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer

        Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotogaren bleibt

        vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu eine

        früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

    5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum

        Und in den Händen des Fotografen.

4. Haftung

    1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen

        Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei

        Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

        Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

        sowie aus der Verletzungswesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen

        durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schaden an Aufnahmeobjekten,

        Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, oder Daten heftet der Fotograf nur bei Vorsatz

        und grober Fahrlässigkeit.

    2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm

        aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

    3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen

        der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials.

    4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und vorlagen erfolgt auf Kosten und

        Gefahr des Auftraggebers.

5. Leistungsstörung, Ausfallshonorar

    1. Nach der Bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-

        Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aus-

        suchen kann.

    2. Nach dem die Auswahl getroffen ist (auch für die Dateien die der Auftraggeber ausarbeiten

        lassen will) ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach

        Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich ausarbeiten und die Lichtbilder dem Auftrag-

        geber zukommen zu lassen.

    3. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf

        nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen

        sofern ein Pauschalpreis vereinbar war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,

        erhält der Fotograf auf für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern

        der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei

        Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatz-

        Ansprüche geltend machen.

    4. Storniert der Auftaggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht

        dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

        Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%

        Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%

        Ab 2 Tage 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung ge-

        leistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.b. Studioräume, Visagisten, usw. werden

        zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

6. Datenschutz

    1. Zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können

        gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt ge-

        wordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7. Digitale Fotografie

    1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf

        Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

    2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und

        Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

8. Bildbearbeitung

    1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und

        ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

    2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihrer Vervielfältigung und

        Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung

        sowie das Erstellen von Kollagen ist NICHT gestattet, es sei denn, es wurde eine ge-

        sonderte Vereinbarung getroffen.

    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der

        Mitgelieferten, internetfreundlichen Variante des Fotografen zu publizieren (Ordner mit den

        verkleinerten Bildern!).

    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass

        der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist!

    5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der

        elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auf-

        trag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung

        dieser Pflicht beruhen.

9. Nutzung und Verbreitung

    1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem

        Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

    2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber her-

        auszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.

3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,

        dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

    4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline

        liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber

        bestimmen.

9. Lieferzeiten und Reklamationen

    1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten

        kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie

        Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des

        Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keine Reklamationsgrund dar.

    2. Sämtliche Arbeiten werden von mir mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können

        ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln

        müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist

        jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich

        Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist

        hierdurch nicht berechtigt.

    3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt

        oder gedruckt werden, so kann ich keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.

        Farbkorrekte Abzüge können über mich erworben werden.

10. Schlussbestimmungen

       Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Vösendorf

11. Salvatorische Klausel

      Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder

      teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.

      Die unwirksamen Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.